Frauen Selbstverteidigung (Frauen SV)

Ziele der Frauen SV bzw. eines Frauen SV Kurses

  • Selbstbewusstsein stärken
  • Selbstbehauptung stärken
  • Hemmschwellen abbauen
  • Körperliche stärken kennenlernen
  • Angst bewältigen u.v.m.

Die drei Säulen der Frauen SV

Ampelprinzip

Prävention (Grün) Alle Maßnahmen die ich ergreife, um mein Leben sicher zu gestalten
Informieren, sichern, planen, vermeiden
Selbstbehauptung (Gelb) Alle gewaltfreien Maßnahmen (z.B. Körpersprache und Stimme), die ich ergreife um meine Grenzen zu verteidigen.
Selbstverteidigung (Rot) Alle Abwehrtechniken, die ich einsetze, um meine Grenzen zu ziehen und meine Gesundheit zu schützen.

Angst

Maßnahmen um Angst beherrschbar zu machen:

  • Präventive Maßnahme
  • Angst annehmen
  • Gedankliches Durchspielen der Angstsituation
  • Strategie entwickeln
  • Atmen nicht vergessen! (Gefahr der Hyperventilation)

Positive Selbst-Instruktion (PSI)

Mut- und Durchhalteparolen bereiten positiv auf die Aufgabe vor.

Welche Kriterien müssen SV-Techniken erfüllen:

Einfach, schnell erlernbar, effektiv, sinnvoll, angemessen, für jeden einsetzbar, nachvollziehbar

  • Vitalpunkte angreifen (Augen, Nase, Ohren, Genitalbereich etc.)
  • Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. der Kampfschrei, Waffen der Frau)
  • Wenige, aber effektive Techniken (Handballenstoß, Fingerstich, Knieschlag, Ellenbogenstöße etc.)

Die rechtliche Seite der Selbstverteidigung
Notwehr:

§ 32 StGB: Notwehr

  1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
  2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht

Rechtswidrig in Sinne des Gesetzes ist z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.
Man kann sagen, rechtswidrig sind alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe bedroht sind.